Elektrische Sicherheit
Die in der Elektronik Werkstatt hergestellten Geräte werden im Sinne der DGVU Vorschrift 3 ( ehemals BGV A3 ) geprüft und dementsprechend mit einer Prüfplakette versehen. Generell sollten eingesetzten elektrischen Geräte in einem geprüften Zustand sein, der garantiert, daß von diesen Geräten keine Gefahr für einen elektrischen Unfall ausgeht.
Um dieses sicherzustellen, wird in der Elektronikwerkstatt ein Prüfgerät eingesetzt. Das Prüfgerät dient zum Prüfen der Sicherheit ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel (daß heißt Geräte, die durch eine Steckverbindung vom Netz getrennt werden können) nach einer Instandsetzung bzw. gemäß einer Wiederholungsprüfung nach VDE 0701-0702.
Das Gerät erkennt selbsttätig die Schutzklasse des Prüflings und führt komplexe passive und aktive Messungen weitgehend automatisch durch. Die in der DIN VDE 0701-0702 geforderte Differenzstrommessung erfolgt im Rahmen eines Funktionstests mit Leistungsanalyse.
Ein elektrisch geprüftes Gerät ist registriert, wenn es einen Barcode Aufkleber hat, das Prüfzeichen gibt an, wann das Gerät geprüft worden ist. Dies sollte maximal ein Jahr zurückliegen. Bei Bürogeräten darf dies auch zwei Jahre sein.